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Start-up Recht in Wien für Start-up-Recht und Gründungsberatung
Rechtliche Begleitung für Gründer:innen und Start-ups
Die Gründung eines Unternehmens ist mit zahlreichen rechtlichen Entscheidungen verbunden. Die Wahl der passenden Rechtsform, die Gestaltung von Verträgen, der Schutz des geistigen Eigentums oder die Aufnahme von Investor:innen können bereits in der frühen Phase entscheidend für die weitere Entwicklung eines Start-ups sein.
Wir beraten Gründer:innen und Start-ups von der ersten Geschäftsidee über die Gründung und Finanzierung bis hin zur weiteren Entwicklung des Unternehmens. Dabei verbinden wir rechtliche Expertise mit einem Verständnis für die besonderen Anforderungen junger Unternehmen und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandant:innen individuelle und praktikable Lösungen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, unnötige spätere Kosten zu vermeiden und die Grundlage für nachhaltiges Wachstum zu schaffen.
Beratung bei der Gründung
Gerade in der Gründungsphase werden Entscheidungen getroffen, die langfristige Auswirkungen haben können. Wir unterstützen Gründer:innen bei der rechtlichen Strukturierung ihres Vorhabens und begleiten sie bei den ersten unternehmerischen Schritten.
Wir beraten insbesondere bei:
- der Wahl der geeigneten Rechtsform, insbesondere GmbH, FlexKapG (FlexCo), Einzelunternehmen, OG oder KG
- der Gründung und Gestaltung der Gesellschaft
- der Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
- der Regelung von Beteiligungsverhältnissen zwischen Gründer:innen
- Gründer:innenvereinbarungen und Gesellschafter:innenvereinbarungen
- der rechtlichen Absicherung von Geschäftsmodellen und Ideen
- der Gestaltung von Verträgen mit Kund:innen, Lieferant:innen und Dienstleister:innen
- der Erstellung und Prüfung von AGB
- Fragen zu Marken, geistigem Eigentum und gewerblichen Schutzrechten
Eine klare rechtliche Struktur von Beginn an kann spätere Konflikte zwischen Gründer:innen vermeiden und schafft eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung des Unternehmens.
Start-ups und Investor:innen
Für viele Start-ups ist die Aufnahme von Investor:innen ein wichtiger Schritt für weiteres Wachstum. Gleichzeitig verändern sich dadurch Beteiligungsverhältnisse, Entscheidungsstrukturen und rechtliche Verantwortlichkeiten.
Wir begleiten Gründer:innen und Investor:innen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Finanzierungsrunden und beraten insbesondere bei:
- Beteiligungen und Finanzierungsrunden
- Term Sheets und Beteiligungsvereinbarungen
- Gesellschafter:innenvereinbarungen
- der Regelung von Stimmrechten und Mitspracherechten
- Verwässerung und weiteren Beteiligungsfragen
- Due-Diligence-Prozessen
- der rechtlichen Gestaltung von Investitionen
- der Abstimmung der Interessen von Gründer:innen und Investor:innen
Unser Anspruch ist es, ausgewogene und langfristig tragfähige Vereinbarungen zu schaffen, die sowohl die Interessen der Investor:innen als auch die unternehmerische Handlungsfähigkeit der Gründer:innen berücksichtigen.
Mitarbeiter:innenbeteiligung und Verträge
Mit dem Wachstum eines Start-ups steigen auch die Anforderungen an die rechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen.
Wir beraten unter anderem bei der Gestaltung von:
- Mitarbeiter:innenbeteiligungsmodellen
- Arbeits- und Dienstverträgen
- Verträgen mit freien Dienstnehmer:innen und externen Partner:innen
- Kund:innen- und Lieferverträgen
- Kooperations- und Lizenzverträgen
- Geheimhaltungsvereinbarungen und Wettbewerbsregelungen
- AGB und sonstigen Geschäftsunterlagen
Datenschutzrecht für Start-ups
Gerade für Start-ups ist der rechtssichere Umgang mit Daten von Anfang an von besonderer Bedeutung. Datenschutzrechtliche Anforderungen sollten nicht erst dann berücksichtigt werden, wenn das Unternehmen bereits wächst oder erste rechtliche Probleme auftreten.
Wir unterstützen Start-ups bei der datenschutzrechtlichen Gestaltung ihrer Geschäftsmodelle und beraten insbesondere zu:
- der datenschutzrechtlichen Prüfung von Geschäftsmodellen und digitalen Produkten
- Datenschutzerklärungen und Informationspflichten
- der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen
- Auftragsverarbeiter:innen und entsprechenden Vereinbarungen
- Cookies, Tracking und Online-Marketing
- datenschutzrechtlichen Anforderungen an Websites und Apps
- internationalen Datenübermittlungen
- Datenschutz bei neuen Technologien und digitalen Geschäftsmodellen
Unser Ziel ist es, Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als Teil einer rechtssicheren und zukunftsfähigen Unternehmensstruktur zu verstehen.
Sie stehen vor der Gründung oder möchten Ihr Start-up weiterentwickeln? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwält:innen in Wien.

