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Anwalt für Erbrecht in Wien jetzt beraten lassen!
Das Leben nach dem Tod betrifft sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen. Eine rechtliche einwandfreie Regelung im Vorfeld erspart im Nachhinein viele Schwierigkeiten.
Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen gerne, beispielsweise, beim Finden einer geeigneten Lösung zur (Unternehmens-)Nachfolge, dem Erstellen von Testamenten als auch bei der Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsrechte zur Verfügung.
Wie kann ich mein Vermögen während meines Lebens festlegen, für die Zukunft sichern und/oder gerecht aufteilen? Was ist, wenn ich nicht von der Erbfolge ausgeschlossen wurde? Ein naher Verwandter von mir stirbt – wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab? Dies sind nur ein paar Fragen, die unsere Klienten in der Vergangenheit beschäftigt haben.
Die Einzigartigkeit des Erbrechts ist eindeutig erkennbar, da es nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch Trauerarbeit für die Hinterbliebenen beinhaltet. Oft führen die Erbangelegenheiten zu familiären Konflikten, was für alle Betroffenen eine enorme Belastung bedeutet. Diese gilt es unserer Ansicht nach primäre zu vermeiden, weswegen eine Klagsführung erst der letzte Ausweg sein sollte.

